Stand: 19. August 2026 (Entwurf)
<EntwurfHinweis /> in der Seite löschen).(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung der Web-Anwendung „DocuWhale Business“ (nachfolgend „Dienst“) von Pascal Raub – Flying Chair AI, Grüne Str. 70, 27749 Delmenhorst, Deutschland (nachfolgend „Anbieter“) durch Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen (nachfolgend „Kunde“). Kostenpflichtige Abonnements über den Dienst stehen ausschließlich Geschäftskonten offen.
(2) Verbraucher nutzen DocuWhale über die mobile App; für sie gelten die Nutzungsbedingungen der mobilen App und die Bedingungen des jeweiligen App-Stores, nicht diese AGB. [PRÜFEN: Abgrenzung prüfen: Private Konten können sich auch in der Web-App anmelden (nur ohne Abo-Buchung). Klarstellen, welche Bedingungen für die unentgeltliche Web-Nutzung durch Verbraucher gelten, und ob dafür verbraucherrechtliche Pflichtinformationen (Widerruf etc.) nötig sind.]
(3) Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
(1) Der Anbieter stellt dem Kunden eine cloudbasierte Software zur Dokumentenverwaltung mit KI-gestützter Analyse als „Software as a Service“ über das Internet bereit. Der Funktionsumfang umfasst insbesondere: Hochladen und Speichern von Dokumenten, Empfang von Belegen über eine persönliche E-Mail-Eingangsadresse, automatische Texterkennung und KI-Analyse (Klassifikation, Zusammenfassung, Extraktion von Beträgen, Fristen und Handlungspunkten), Ablage- und Kategoriestruktur, Aufgaben- und Fristenverwaltung, Buchhaltungs-Vorbereitung und Exportfunktionen sowie eine Chat-Funktion über die eigenen Dokumente.
(2) Maßgeblich ist der bei Vertragsschluss beschriebene Funktionsumfang des gebuchten Plans. Der Anbieter entwickelt den Dienst laufend weiter und darf Funktionen ändern oder ergänzen, soweit der Kernfunktionsumfang erhalten bleibt und die Änderung dem Kunden zumutbar ist.
(3) Der Quellcode der Software ist nicht Vertragsgegenstand; eine Überlassung der Software zur Installation beim Kunden erfolgt nicht.
(1) Die Registrierung eines Kontos ist kostenlos. Mit Abschluss der Registrierung kommt ein Nutzungsvertrag über den unentgeltlichen Funktionsumfang zustande.
(2) Kostenpflichtige Pläne bucht der Kunde im Dienst über den Zahlungsdienstleister Stripe. Der Vertrag über den kostenpflichtigen Plan kommt mit Abschluss des Bezahlvorgangs bei Stripe zustande.
(1) Die Analyseergebnisse des Dienstes (einschließlich erkannter Beträge, Fristen, Kategorien, Zusammenfassungen, vorgeschlagener Aufgaben und Antwortentwürfe) werden automatisiert durch Modelle der künstlichen Intelligenz erzeugt. Sie sind Arbeitsunterstützung, keine verbindliche Auskunft. Automatisiert erzeugte Ergebnisse können unvollständig oder fehlerhaft sein.
(2) Der Dienst erbringt keine Steuerberatung, Rechtsberatung oder sonstige Beratung im Sinne des StBerG oder RDG. Die Ergebnisse ersetzen nicht die Prüfung durch den Kunden oder durch dessen steuerliche bzw. rechtliche Berater. Der Kunde ist verpflichtet, Analyseergebnisse vor rechtlich oder wirtschaftlich erheblichen Entscheidungen (z. B. Zahlung, Fristwahrung, Buchung, Steuererklärung) eigenverantwortlich zu überprüfen.
(3) Erkennt der Dienst Fristen oder Handlungspunkte, begründet dies keine Pflicht des Anbieters zur Fristenüberwachung. Die Verantwortung für die Einhaltung von Fristen verbleibt beim Kunden.
(1) Der Anbieter erbringt den Dienst mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns, sagt jedoch keine bestimmte Verfügbarkeit zu; ein Service Level Agreement ist nicht Vertragsbestandteil.
(2) Wartungsarbeiten, Weiterentwicklung und Umstände außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters (insbesondere Störungen bei vorgelagerten Infrastruktur- und KI-Anbietern) können zu vorübergehenden Einschränkungen führen. Geplante Wartungen legt der Anbieter nach Möglichkeit in nutzungsarme Zeiten.
(1) Der Kunde ist verpflichtet,
(2) Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen darf der Anbieter das Konto nach vorheriger Ankündigung — bei Gefahr im Verzug auch ohne — vorübergehend sperren. Die Pflicht des Kunden zur Zahlung der Vergütung bleibt von einer berechtigten Sperrung unberührt.
(1) Der Kunde behält alle Rechte an den von ihm eingebrachten Inhalten. Er räumt dem Anbieter die für den Betrieb des Dienstes erforderlichen, einfachen Nutzungsrechte ein (insbesondere Speicherung, technische Vervielfältigung, Übermittlung an die in der Datenschutzerklärung genannten Unterauftragnehmer zum Zweck der Analyse). Eine Nutzung der Inhalte des Kunden zum Training von KI-Modellen erfolgt nicht.
(2) An der Software erhält der Kunde für die Vertragslaufzeit das nicht ausschließliche, nicht übertragbare Recht, sie im vereinbarten Umfang über das Internet zu nutzen.
(1) Es gelten die bei der Buchung im Dienst ausgewiesenen Preise der Pläne (derzeit „Single“, „Team“ und „Business“). Der Anbieter wendet die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG an; Umsatzsteuer wird daher nicht berechnet und nicht ausgewiesen. Die angegebenen Preise sind Endpreise. [PRÜFEN: Diesen Absatz ändern, sobald die Kleinunternehmerregelung endet: Die Umsatzsteuer ist dann im angegebenen Preis enthalten und wird nicht zusätzlich aufgeschlagen — der genannte Betrag bleibt der Endbetrag (Entscheidung Pascal vom 27.08.2026; in Stripe entspricht das der Einstellung „tax_behavior: inclusive“).] [PRÜFEN: Plannamen vereinheitlichen — für dieselben drei Stufen sind drei Namenssätze in Gebrauch: Dieser Text nennt „Single“, „Team“ und „Business“; die Web-Oberfläche zeigt „Pro“, „Team“ und „Max“ (GESCHAEFTS_STUFEN in src/lib/tarifwechsel.ts); im Code heißen die Pläne business_single, business_team und business_max; in Stripe heißen die Produkte „DocuWhale Single“, „DocuWhale Team“ und „DocuWhale Business“. Welcher Name gilt, ist eine Produktentscheidung — bis sie fällt, ist der Wortlaut hier bewusst unverändert geblieben.]
(2) Die Pläne enthalten ein monatliches Kontingent analysierter Seiten, eine Nutzerzahl und ein Speichervolumen. Über das Kontingent hinaus analysierte Seiten werden zu dem bei der Buchung ausgewiesenen Seitenpreis abgerechnet. [PRÜFEN: Widerspruch zwischen Vertrag und Produkt: Dieser Satz verspricht eine Abrechnung, die es nicht gibt. Im Backend stehen zwar Seitenpreise (PLAN_OVERAGE_CENTS und PLAN_ALLOWS_OVERAGE in app/models/billing.py), sie werden aber von keiner anderen Stelle gelesen; eine Nutzungsmeldung an Stripe existiert nicht, und ein Seitenpreis wird bei der Buchung nirgends ausgewiesen (geprüft am 27.08.2026). Vor Veröffentlichung ist zu entscheiden, ob Mehrverbrauch tatsächlich automatisch abgerechnet oder stattdessen gestoppt und ein größeres Paket angeboten wird; erst danach lässt sich dieser Absatz richtig formulieren.]
(3) Die Zahlungsabwicklung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe. Rechnungen, Zahlungsmittel und Plan-Wechsel verwaltet der Kunde im Stripe-Kundenportal, erreichbar über die Einstellungen des Dienstes.
(4) Preisänderungen kündigt der Anbieter mindestens [PRÜFEN: Frist festlegen, z. B. sechs Wochen] im Voraus in Textform an. Sie gelten erst ab dem folgenden Abrechnungszeitraum. Der Kunde kann zum Wirksamwerden der Änderung kündigen; darauf weist der Anbieter in der Ankündigung hin.
(5) Bei Zahlungsverzug darf der Anbieter den Zugang zu kostenpflichtigen Funktionen nach erfolgloser Mahnung mit angemessener Frist einschränken.
(1) Kostenpflichtige Abonnements laufen [PRÜFEN: Laufzeit gegen die Stripe-Konfiguration verifizieren: monatliche Abrechnung mit automatischer Verlängerung um jeweils einen Monat] und verlängern sich automatisch, wenn sie nicht zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums gekündigt werden. Die Kündigung erfolgt jederzeit über das Stripe-Kundenportal und wirkt zum Ende des bereits bezahlten Zeitraums.
(2) Den unentgeltlichen Nutzungsvertrag können beide Seiten jederzeit beenden; der Kunde durch Löschung seines Kontos in den Einstellungen, der Anbieter mit einer Ankündigungsfrist von [PRÜFEN: Frist festlegen, z. B. vier Wochen] in Textform.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(4) Nach Vertragsende stehen die Exportfunktionen dem Kunden noch [PRÜFEN: Frist festlegen, z. B. 30 Tage] zur Verfügung; danach werden die Daten des Kunden gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. [PRÜFEN: Export-nach-Vertragsende technisch verifizieren: Derzeit bleibt ein gekündigtes Konto als Free-Plan bestehen; eine automatische Löschung nach Vertragsende gibt es nicht — Klausel ggf. an die tatsächliche Downgrade-Logik anpassen]
(1) Für die Überlassung des Dienstes gelten die Gewährleistungsregeln des Mietrechts (§§ 535 ff. BGB). Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel nach § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB ist ausgeschlossen.
(2) Keine Gewähr wird für die inhaltliche Richtigkeit automatisiert erzeugter Analyseergebnisse übernommen; insoweit gilt § 4. Die Haftung nach § 11 bleibt unberührt.
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(3) Für Datenverlust haftet der Anbieter im Rahmen der Absätze 1 und 2 nur in der Höhe, in der der Schaden auch bei ordnungsgemäßer, regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden (§ 6 Abs. 1) entstanden wäre.
(4) Eine Haftung für Nachteile, die dem Kunden daraus entstehen, dass er automatisiert erzeugte Analyseergebnisse ungeprüft übernimmt (§ 4), ist im Rahmen der vorstehenden Absätze ausgeschlossen.
[PRÜFEN: Haftungsklausel insgesamt AGB-rechtlich prüfen (Wirksamkeit im unternehmerischen Verkehr, Zusammenspiel Abs. 2–4)]
(1) Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält die Datenschutzerklärung.
(2) Soweit der Anbieter personenbezogene Daten verarbeitet, für die der Kunde Verantwortlicher im Sinne der DSGVO ist, schließen die Parteien den vom Anbieter bereitgestellten Auftragsverarbeitungsvertrag (Art. 28 DSGVO) ab. Er ist Bestandteil des Vertrags über kostenpflichtige Pläne. [PRÜFEN: Abschlussmechanik festlegen: Einbeziehung per Klick bei der Buchung oder gesonderte Unterzeichnung — derzeit ist keine technische Abschlussmöglichkeit im Produkt eingebaut]
Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei, die ihnen im Zusammenhang mit dem Vertrag bekannt werden, vertraulich und verwenden sie nur zur Durchführung des Vertrags. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.
Der Anbieter kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn die Änderung dem Kunden zumutbar ist. Änderungen werden dem Kunden mindestens [PRÜFEN: Frist festlegen, z. B. sechs Wochen] vor Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Wirksamwerden oder nutzt er den Dienst danach weiter, gelten die geänderten AGB; auf diese Folge weist der Anbieter in der Mitteilung gesondert hin. [PRÜFEN: Änderungsklausel (Zustimmungsfiktion) rechtlich prüfen — die Anforderungen der BGH-Rechtsprechung an Änderungsklauseln beachten]
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Delmenhorst, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.