Stand: 19. August 2026 (Entwurf)
<EntwurfHinweis /> in der Seite löschen).Vertrag über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag gemäß Art. 28 DSGVO zwischen dem Kunden des Dienstes „DocuWhale Business“ (nachfolgend „Verantwortlicher“) und Pascal Raub – Flying Chair AI, Grüne Str. 70, 27749 Delmenhorst, Deutschland (nachfolgend „Auftragsverarbeiter“).
[PRÜFEN: Abschlussmechanik festlegen (Klick-Abschluss bei der Buchung, Download mit Unterschrift oder Einbeziehung über die AGB) und die Vertragsparteien-Klausel entsprechend fassen]
(1) Der Auftragsverarbeiter erbringt für den Verantwortlichen Leistungen der Dokumentenverwaltung mit KI-gestützter Analyse gemäß dem Hauptvertrag (AGB nebst gebuchtem Plan). Gegenstand dieses Vertrags ist die dabei erfolgende Verarbeitung personenbezogener Daten, für die der Verantwortliche im Sinne der DSGVO verantwortlich ist.
(2) Die Dauer entspricht der Laufzeit des Hauptvertrags. Die Regelungen zur Löschung (§ 9) gelten über das Vertragsende hinaus.
Speicherung, Texterkennung (OCR), automatisierte inhaltliche Analyse durch KI-Modelle (Klassifikation, Zusammenfassung, Extraktion von Beträgen, Fristen, Kontakten und Handlungspunkten), Erstellung eines Suchindexes, Bereitstellung von Aufgaben-, Ablage-, Buchhaltungs- und Exportfunktionen sowie einer Chat-Funktion über die Dokumente des Verantwortlichen — jeweils zum Zweck der Organisation und Auswertung der vom Verantwortlichen eingebrachten Dokumente.
Die Verarbeitung umfasst die Inhalte der vom Verantwortlichen eingebrachten Dokumente und Nachrichten. Typischerweise sind das:
(1) Der Auftragsverarbeiter verarbeitet die Daten ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen, sofern er nicht durch Unionsrecht oder das Recht eines Mitgliedstaats zur Verarbeitung verpflichtet ist; in einem solchen Fall teilt er dem Verantwortlichen diese Anforderungen vor der Verarbeitung mit, sofern das Recht dies nicht verbietet.
(2) Die Nutzung der Funktionen des Dienstes durch den Verantwortlichen (Upload, E-Mail-Einlieferung, Auslösen von Analysen, Exporten und Löschungen) gilt als Weisung. Darüber hinausgehende Weisungen bedürfen der Textform.
(3) Ist der Auftragsverarbeiter der Ansicht, dass eine Weisung gegen die DSGVO oder andere Datenschutzbestimmungen verstößt, informiert er den Verantwortlichen unverzüglich.
(1) Der Verantwortliche genehmigt allgemein die Einschaltung von Unterauftragsverarbeitern. Die bei Vertragsschluss eingesetzten Unterauftragsverarbeiter sind in Anlage B aufgeführt; die Liste ist identisch mit der in der Datenschutzerklärung geführten Dienstleisterliste.
(2) Beabsichtigte Änderungen (Hinzuziehung oder Ersetzung) teilt der Auftragsverarbeiter dem Verantwortlichen vorab in Textform mit. Der Verantwortliche kann der Änderung aus wichtigem datenschutzrechtlichem Grund innerhalb von [PRÜFEN: Frist festlegen, z. B. 30 Tagen] widersprechen; widerspricht er, steht beiden Parteien ein Sonderkündigungsrecht für den Hauptvertrag zu.
(3) Der Auftragsverarbeiter verpflichtet Unterauftragsverarbeiter durch Vertrag auf im Wesentlichen dieselben Datenschutzpflichten, wie sie in diesem Vertrag festgelegt sind (Art. 28 Abs. 4 DSGVO).
Eine Verarbeitung in Drittländern findet nur unter den Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO statt (insbesondere Angemessenheitsbeschluss — EU-US Data Privacy Framework — oder EU-Standardvertragsklauseln). Einzelheiten je Unterauftragsverarbeiter enthält Anlage B. [PRÜFEN: Transfergrundlagen je Anbieter verifizieren und in Anlage B konkretisieren (siehe Datenschutzerklärung, Abschnitt 12)]
(1) Der Verantwortliche kann Daten während der Laufzeit jederzeit über die Funktionen des Dienstes löschen (einzeln, über den Papierkorb oder durch Kontolöschung) und über die Exportfunktionen herausverlangen.
(2) Nach Beendigung des Hauptvertrags löscht der Auftragsverarbeiter nach Wahl des Verantwortlichen alle personenbezogenen Daten oder gibt sie zurück, sofern nicht eine gesetzliche Pflicht zur Speicherung besteht. [PRÜFEN: Frist für die Löschung nach Vertragsende festlegen (inkl. Backup-Zyklen der Infrastrukturanbieter) — siehe die offene Papierkorb-/Backup-Frist in der Datenschutzerklärung]
(1) Für die Haftung gilt Art. 82 DSGVO; im Innenverhältnis gelten die Haftungsregelungen des Hauptvertrags.
(2) Bei Widersprüchen zwischen diesem Vertrag und dem Hauptvertrag geht in Fragen des Datenschutzes dieser Vertrag vor.
(3) Es gilt deutsches Recht; Gerichtsstand wie im Hauptvertrag.
[PRÜFEN: Grundgerüst — vor Verwendung vollständig verifizieren und um organisatorische Maßnahmen des Betreibers ergänzen (Richtlinien, Schulungen, Auftragskontrolle, Incident-Prozess)]
| Unternehmen | Leistung | Sitz / Region | Transfergrundlage |
|---|---|---|---|
| Google Cloud EMEA Ltd. / Google LLC | Hosting (Cloud Run, europe-west4), Texterkennung (Document AI, EU), KI-Analyse (Gemini API) | Irland / USA | [PRÜFEN: DPF / SCCs verifizieren] |
| Supabase, Inc. | Datenbank, Dateispeicher, Authentifizierung | USA; Projekt-Region [PRÜFEN: eintragen (Supabase-Dashboard)] | [PRÜFEN: DPF / SCCs verifizieren] |
| Cloudflare, Inc. / Cloudflare Germany GmbH | E-Mail-Eingang (Email Routing) | USA / weltweit | [PRÜFEN: DPF / SCCs verifizieren] |
| Stripe Payments Europe, Ltd. / Stripe, Inc. | Zahlungsabwicklung (Abrechnung des Hauptvertrags) | Irland / USA | [PRÜFEN: DPF / SCCs verifizieren; zudem prüfen, ob Stripe hier überhaupt Unterauftragsverarbeiter ist oder eigenständig Verantwortlicher — dann gehört Stripe nicht in diese Anlage] |
| Functional Software, Inc. (Sentry) | Fehlerdiagnose (ohne Dokumentinhalte) | USA [PRÜFEN: bzw. EU-Data-Residency bestätigen] | [PRÜFEN: DPF / SCCs verifizieren] |